Jun 25 / Marco Lehmann

Gemeinsam stark für Kinder: Denn Kinderschutz geht alle etwas an


Ein Artikel von Marco Lehmann
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Max, 5,5 Jahre alt, kommt unregelmäßig in die Kita. Sehr häufig ist er müde und legt sich zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr in der Kita schlafen. Meistens schläft Max dann 1,5 bis 2 Stunden. Seit einigen Wochen zeigt er zudem herausforderndes Verhalten, indem er andere Kinder schlägt, würgt oder sie anspuckt. Außerdem provoziert er sehr häufig die Erzieher:innen. Die Situationen, in denen er gegenüber anderen Kindern massiv übergriffig wird, nehmen zu. Niemandem gelingt es, an ihn heranzukommen oder ihn zu bremsen. Weiterhin beobachten die Bezugserzieher:innen wiederholt Streitereien in Bring- und Abholsituationen mit seiner Mutter. Diese berichtet auch immer wieder von Überforderung. Sie schafft es nicht, sich durchzusetzen.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Herausforderndes Verhalten allein stellt noch keine Kindeswohlgefährdung dar. Es kann vielfältige Ursachen haben, die von Entwicklungsbesonderheiten über Belastungen im Familiensystem bis hin zu strukturellen Stressoren reichen können. Handelt es sich bei Max also um eine Kindeswohlgefährdung? Grundsätzlich gilt es nun zu reagieren und nicht wegzuschauen. Frühzeitig müssen die Situationen mit ihm erkannt und eingeschätzt werden, um ein schnelles Handeln durchzusetzen.
Kinderschutz ist ein emotionales Thema, das unterschiedliche Gefühle wie zum Beispiel Ohnmacht, Wut und Mitgefühl auslösen kann. Wie kann der Schutzauftrag in der Kita umgesetzt werden, ohne in Überforderung zu geraten?
Unregelmäßiger Kitabesuch, ein Kind, das ständig müde ist, oder Verhaltensänderungen, die Konflikte zwischen Eltern und Kind sichtbar machen, können Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein, wie im Beispiel von Max.
Ob dies wirklich so ist, gilt es herauszufinden. Hier ist es wichtig, bereits kleinste Anzeichen wahrzunehmen. In der Regel sprechen die Kinder von sich aus nicht darüber, was mit ihnen los ist, weswegen die Erwachsenen aktiv werden müssen.

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Max, 5,5 Jahre alt, kommt unregelmäßig in die Kita. Sehr häufig ist er müde und legt sich zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr in der Kita schlafen. Meistens schläft Max dann 1,5 bis 2 Stunden. Seit einigen Wochen zeigt er zudem herausforderndes Verhalten, indem er andere Kinder schlägt, würgt oder sie anspuckt. Außerdem provoziert er sehr häufig die
Erzieher:innen. Die Situationen, in denen er gegenüber anderen Kindern massiv übergriffig wird, nehmen zu. Niemandem gelingt es, an ihn heranzukommen oder ihn zu bremsen. Weiterhin beobachten die Bezugserzieher:innen wiederholt Streitereien in Bring- und Abholsituationen mit seiner Mutter. Diese berichtet auch immer wieder von Überforderung. Sie schafft es nicht, sich durchzusetzen.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Herausforderndes Verhalten allein stellt noch keine Kindeswohlgefährdung dar. Es kann vielfältige Ursachen haben, die von Entwicklungsbesonderheiten über Belastungen im Familiensystem bis hin zu strukturellen Stressoren reichen können. Handelt es sich bei Max also um eine Kindeswohlgefährdung? Grundsätzlich gilt es nun zu reagieren und nicht wegzuschauen. Frühzeitig müssen die Situationen mit ihm erkannt und eingeschätzt werden, um ein schnelles Handeln durchzusetzen.
Kinderschutz ist ein emotionales Thema, das unterschiedliche Gefühle wie zum Beispiel Ohnmacht, Wut und Mitgefühl auslösen kann. Wie kann der Schutzauftrag in der Kita umgesetzt werden, ohne in Überforderung zu geraten?
Unregelmäßiger Kitabesuch, ein Kind, das ständig müde ist, oder Verhaltensänderungen, die Konflikte zwischen Eltern und Kind sichtbar machen, können Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein, wie im Beispiel von Max.
Ob dies wirklich so ist, gilt es herauszufinden. Hier ist es wichtig, bereits kleinste Anzeichen wahrzunehmen. In der Regel sprechen die Kinder von sich aus nicht darüber, was mit ihnen los ist, weswegen die Erwachsenen aktiv werden müssen.

Individueller Kinderschutz und institutioneller Kinderschutz

Individueller Kinderschutz bezieht sich auf Maßnahmen, die innerhalb der Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung ergriffen werden, um das einzelne Kind zu schützen, bei dem Anzeichen für eine Gefährdung vorliegen. Das bedeutet, dass Fachkräfte genau beobachten, ob ein Kind Anzeichen von Misshandlung, Vernachlässigung oder anderen Gefährdungen zeigt. Wenn sie Hinweise darauf haben, handeln sie entsprechend, um das Wohl des Kindes zu sichern. Dieser Schutz ist also direkt auf das einzelne Kind bezogen und findet meist im direkten Kontakt statt. Beispielsweise, wenn eine Erzieherin bemerkt, dass ein Kind häufig verletzt ist oder sich ungewöhnlich verhält, und dann Maßnahmen ergreift, um das Kind zu unterstützen und zu schützen.

Institutioneller Kinderschutz hingegen umfasst die Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten innerhalb der Einrichtung, die sicherstellen sollen, dass alle Kinder geschützt werden. Es geht um die Organisation, die Richtlinien, das Teamtraining und die Zusammenarbeit mit externen Stellen wie dem Jugendamt. Ziel ist es, eine sichere Umgebung für alle Kinder zu schaffen und systematische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Das bedeutet, dass die Einrichtung als Ganzes so gestaltet ist, dass sie Risiken minimiert und bei Verdacht auf Gefährdung schnell und richtig handelt.

Der Unterschied liegt also darin, dass der individuelle Kinderschutz sich auf den Schutz eines einzelnen Kindes bezieht, bei dem konkrete Anzeichen einer Gefährdung vorliegen. Der institutionelle Kinderschutz hingegen bezieht sich auf die organisatorischen Maßnahmen und Strukturen, die in der Einrichtung etabliert sind, um alle Kinder bestmöglich zu schützen und Gefährdungen vorzubeugen.

Schutzauftrag in der Kita und außerhalb der Kita

Hinsichtlich des Einstiegsbeispiels handelt es sich um den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, der Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe dazu verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Gemäß dem individuellen Kinderschutz sollen Fachkräfte also innerhalb der
Kita Anzeichen einer Gefährdung wahrnehmen, die aber außerhalb der Kita, meist im häuslichen Umfeld, entstanden sind. Der Absatz bezeichnet den kindbezogenen Kinderschutz. Pädagogische Fachkräfte müssen gewichtige Anhaltspunkte ernst nehmen und Sorge tragen, dass das Wohl des Kindes gesichert ist: „Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII verpflichtet Fachkräfte dazu, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020).

Zusätzlich zum individuellen Kinderschutz gibt es im Beispiel von Max noch weitere relevante Punkte: den institutionellen Kinderschutz nach § 47 SGB VIII. Das herausfordernde Verhalten, das zu massiven Übergriffen gegenüber anderen Kindern führt, zeigt, dass Max stark fremdgefährdendes Verhalten zeigt, was zu einer einrichtungsbezogenen Gefährdungslage führt. Diese meldepflichtige Angelegenheit muss von der Kita dem zuständigen Landesjugendamt gemeldet werden, das gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung Sorge trägt, das Wohl des Kindes (und auch der anderen Kinder) innerhalb der Kita zu sichern.

Wo beginnt eine Kindeswohlgefährdung?

Ist der unregelmäßige Besuch der Kita, ein Kind, das ständig müde ist, oder ein ungesundes Frühstück, das es mitbringt, bereits eine Kindeswohlgefährdung? Wie können pädagogische Fachkräfte von einem unguten Bauchgefühl, das auch durch eigene Wertevorstellungen geprägt ist, zu einem objektiven Sachstand gelangen?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist.

Im Kinderschutz ist besonders das „Vier-Augen-Prinzip“ sehr wichtig, bei dem Wahrnehmungen mit Kolleg:innen und der Leitungskraft abgeglichen werden. Des Weiteren bedarf es einer Auseinandersetzung mit Indikatoren einer Kindeswohlgefährdung. Hierfür sollte innerhalb eines qualitativen Kinderschutzes ein Risiko- und Ressourcenein-schätzungsbogen genutzt werden. Dieser Bogen gibt Aufschluss darüber, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung handelt und wie stark die Gefährdung vorhanden ist. Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte bei einem latenten, also schleichenden Prozess hinzugezogen werden. Also wenn erste Gespräche mit Erziehungsberechtigten keine Wirkung zeigen und/oder sich ein Prozess verschlechtert und weitere Indikatoren hinzukommen.

Das Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft wird auch durch den § 8a, SGB VIII verpflichtend vorgegeben. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung besteht auch die Vorgabe, Erziehungsberechtigte bei einer latenten Kindeswohlgefährdung in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, bevor eine Meldung nach 8a, SGB VIII an das
Jugendamt getätigt wird. Eltern sollen auf die Gefährdung aufmerksam gemacht werden und die Chance gegeben werden, die Gefahr vom Kind abzuwenden.

Im Kinderschutz ist eine hohe Sensibilität gefragt, ebenso spezifisches Fachwissen und die Berücksichtigung mehrerer Sichtweisen bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Hierbei sollte auf keinen Fall vorschnell eine Entscheidung getroffen werden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Bedeutsam ist eine Teamatmosphäre, die es ermöglicht,
Sorgen über Kinder offen anzusprechen und sich im Team gegenseitig wohlwollend und konstruktiv Feedback zu geben. Das Ziel ist es, in der Verantwortungsgemeinschaft das Wohl der anvertrauten Kinder zu sichern.

Kita als sicherer Ort des Aufwachsens

Da es nicht allen Kindern in Deutschland gut geht und Kinder zu 100 Prozent auf uns Erwachsene angewiesen sind, ist es immer wieder wichtig, die Kita als sicheren Ort für alle Kinder zu sehen und ihnen einen Schutzraum zu bieten, in dem sie sich wohlfühlen können.

Laut Statistischem Bundesamt haben die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 72.800 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. „Frühzeitige Interventionen und eine offene Teamkultur sind entscheidend, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und zu verhindern“ (Statistisches Bundesamt, 2023).

Gemeinsam schaffen wir eine Kita als Schutzraum – einen sicheren Ort des Aufwachsens für alle Kinder.
Für ein Kind wie Max kann dies eine große Chance sein – eine Chance auf Veränderung.

Fortbildung zum Kinderschutz

In der Fortbildung zum Kinderschutz werden neben Fachkenntnissen auch Fallbeispiele bearbeitet, die den individuellen und institutionellen Kinderschutz betreffen.
Ziel soll es sein, mehr Handlungssicherheit für die pädagogische Arbeit zu erlangen – beispielsweise durch konkrete Verfahrensschritte bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.

Inhalte sind ebenfalls die gesetzlichen Rahmenbedingungen im erweiterten Kinderschutz. Es werden Kenntnisse zum präventiven Kinderschutz vermittelt, wie zum Beispiel Kinderrechte, sexuelle Bildung, erzieherische Macht sowie verschiedene Formen von Kindeswohlgefährdungen und deren Indikatoren.  —

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020.
Statistisches Bundesamt, 2023.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). (2020).
Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe: Auftrag und Verfahren nach § 8a SGB VIII. Berlin: BMFSFJ. https://www.bmfsfj.de/ (Abruf: 17.02.2026)
Kindler, H., Lillig, S., Blüml, H., Meysen, T., & Werner, A. (Hrsg.). (2011). Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und § 8a SGB VIII. München: Deutsches Jugendinstitut.
Maywald, J. (2019). Kinderschutz in der Kita: Leitfaden für die pädagogische Praxis. Freiburg: Herder.
Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html (Abruf: 17.02.2026)
Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe. § 47 Meldepflicht. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html (Abruf: 17.02.2026)
Statistisches Bundesamt (Destatis). (2024).
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII: Jahr 2023. Wiesbaden: Destatis. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html (Abruf: 17.02.2026)
Titelbild: ©www.kaboompics.com über pexels

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Marco Lehmann, Jahrgang 1987 und stolzer Papa, ist Erzieher und Sozialpädagoge/Sozialarbeiter (B. A.) mit langjähriger Berufserfahrung im Gruppendienst und im Leitungsteam einer Kita. Weiterhin arbeitete er als Fachberatung, insbesondere zur konzeptionellen Begleitung und als Kinderschutzfachkraft (InSofa) für 20 Kindertageseinrichtungen. Seit einigen Jahren bietet er als Selbstständiger Fort- und Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, Konfliktmanagement und Coaching für Fachpersonal und Eltern an. Neben seiner Selbstständigkeit arbeitet er als pädagogischer Referent beim Landesjugendamt Westfalen Lippe. Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung sind Themen, für die er sich einsetzt.
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